Festgeldzinsen

Festgeld ist die Anlage eines bestimmten Betrages für eine vorab definierte Laufzeit, für die das Kreditinstitut einen festen Zinssatz zusagt. Der gewährte Festgeldzins ist über den gesamte Zeitraum der Geldanlage garantiert und unterliegt nicht den Zinsschwankungen am Markt, wie beispielsweise beim Tagesgeld.

In der Regel richtet sich die Höhe des Zinssatzes nach der Laufzeit der Anlage, seltener findet auch der Anlagebetrag Berücksichtigung. Je länger der Bank das Geld des Kunden zur Verfügung steht, um so höhere Festgeldzinsen werden in der Regel gewährt. Die Zinsberechnung erfolgt immer auf Basis des Anlagebetrages. Je nach Vereinbarung erfolgt die Auszahlung der Zinsen am Ende eines jeden Kalenderjahres während der Laufzeit oder bei kürzeren Anlagen einmalig zum Laufzeitende.

Die Auszahlung der Zinserträge und auf Wunsch nach Laufzeitende auch des Festgeldguthabens erfolgt per Überweisung auf ein Verrechnungskonto. Der Kunde kann vor Ablauf entscheiden, ob der Festgeldbetrag ausgezahlt werden soll oder sich für eine neue Festgeldanlage entscheidet.

Ob sich der feste Zinssatz über eine gewisse Zeit langfristig als wirtschaftlich rentabel erweist, hängt von der Entwicklung am Markt ab, die sich von der Höhe des Leitzins ableitet. Ist mit sinkendem Leitzins zu rechnen, empfiehlt es sich, eine rechtzeitige Festgeldanlage zu tätigen, um sich das derzeit hohe Zinsniveau zu sichern.

Führen Sie einen Festgeld Zinsvergleich durch, um die aktuellen und besten Festgeldzinsen zu finden. Die Kreditinstitute geben jeweils die aktuellen Festgeldkonditionen bekannt, wobei sich Anlagebetrag, Laufzeit und Höhe der Zinsen von Bank zu Bank deutlich unterscheiden können. Mit einem Zinsvergleich kann der Kunde die Rendite vorab berechnen und als Grundlage zur Entscheidung über die Geldanlage heran ziehen.

Festgeld Zinsen sind Kapitalerträge und unterliegen gemäß §20 Abs.9 EStG der Steuerpflicht. Bis zu einem Freibetrag von 801 Euro muss keine Versteuerung erfolgen. Darüber hinaus fällt für die Zinserträge eine Abgeltungssteuer an. Diese beträgt 25 Prozent zzgl. 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer und wird direkt von den Zinserträgen abgeführt. Um den Freibetrag wahrnehmen zu können, muss zuvor ein Freistellungsauftrag bei dem Kreditinstitut gestellt worden sein, bei dem die Festgeldanlage erfolgt.